
Familienrecht ist Vertrauenssache.
“Familienrecht“ ist die rechtliche Begleitung verschiedener Lebensbereiche. Planen Sie mit Ihrem Partner eine gemeinsame Zukunft, kann es sinnvoll sein, die gesetzlichen Regelungen für eine Ehe durch einen Ehevertrag Ihren individuellen Verhältnissen anzupassen. In schwierigen Lebensphasen, wenn beispielsweise nach einer Trennung einzelne Bereiche Ihres Lebens neu organisiert und geordnet werden müssen, hilft das Familienrecht bei Reglung der verschiedenen finanziellen Ansprüche. Sind zudem Kinder von der Trennung der Eltern betroffen, sind alle anstehenden Fragen wie Umgang, Unterhalt und Sorgerecht mit Umsicht zu regeln.
Sind Sie Unternehmer oder Unternehmerin profitieren sie von meiner Berufserfahrung im Steuer- und Gesellschaftsrecht, wenn es darum geht bei der Vermögensauseinandersetzung verträgliche Lösungen für Ihr Unternehmen oder Ihre Firmenbeteiligung zu finden.
Das Familienrecht betrifft Ihre engsten persönlichen Bindungen. Vertrauen ist daher die Grundlage für ein gutes Mandatsverhältnis.

Ein Leistungsangebot, das Ihnen punktgenau weiterhelfen wird.

Ehe, Trennung, Scheidung
Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung, Ehescheidung

Kinder
Umgangsrecht, Sorgerecht, Kindesunterhalt, Elternvereinbarungen, Abstammungs- und Adoptionssachen

Unterhalt und Vermögens-auseinandersetzung
Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, sonstige Vermögensauseinandersetzung, Teilungsversteigerung

Gewaltschutz
Kontaktverbot, Näherungsverbot, Wohnungszuweisung

Jahre neben einem Menschen verbracht, kann man nicht wegwerfen. Das muss man wissen.
Walther von Hollander (deutscher Schriftsteller)
Drei gute Gründe

Engagiert
Sie werden von mir mit großem Engagement beraten. Ich versuche, sofern es Ihre individuelle Situation erlaubt, für die Beteiligten einvernehmliche Regelungen und Lösungen zu finden. Das gilt ganz besonders dann, wenn Kinder von der Trennung betroffen sind.

Couragiert
In Fällen, in denen eine außergerichtliche Verständigung nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen mit gleichem Engagement vor Gericht.

Kompetent
Seit über zehn Jahren arbeite ich ausschließlich im Bereich des Familienrechts. Ich bilde mich laufend fort, um Sie auf höchstem Niveau beraten und vertreten zu können.
Zur Person
Beruflicher Werdegang
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München begann ich meine Tätigkeit als Rechtsanwältin im Jahr 2000 zunächst in verschiedenen renommierten Großkanzleien in Augsburg und München.
Mein Promotionsstudium schloss ich im Jahr 2008, den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht im Jahr 2000 und für Familienrecht im Jahr 2010 ab. Seit 2008 arbeite ich als selbständige Rechtsanwältin mit eigener Praxis im Bereich Familienrecht.
Preisgestaltung
Meine anwaltlichen Leistungen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. In Einzelfällen berechne ich für meine Leistungen ein Stundenhonorar auf Basis einer mit dem Mandanten oder der Mandantin getroffenen Honorarvereinbarung.
Sprachen
Gerne berate ich Sie in Deutsch oder auch in Englisch.